Türlihof - Zentrum für Alterswohnungen

1. Zweckbestimmung
Die Nutzung der betreuten Alterswohnung der Türlihof AG in Oberarth ist älteren Personen vorbehalten, die noch selbständig einen Haushalt führen können. Die Bewohnerin, der Bewohner sind in jeder Beziehung unabhängig und selbständig. Die Wohnungen sind exklusiv für das Wohnen im Alter bestimmt, das heisst für Menschen, die bereits das AHV-Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze gilt in der Regel beim Zeitpunkt des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ausnahmsweise können Menschen ab dem 55. Altersjahr im Türlihof wohnen, sofern diese nachweislich bereits im Ruhestand sind.

2. Rechte und Pflichten
Die Bewohner haben Anspruch auf die Nutzung der im Miet- oder Kaufvertrag/STWEG. umschriebenen Wohnung. Es steht ihnen im Weiteren die Mitbenützung entsprechender Nebenräume zu. Mit dem Einzug in eine Alterswohnung verpflichten sich die Bewohnerinnen und Bewohner, sich der Hausordnung zu unterziehen.

3. Installationen und bauliche Veränderungen
Die Instellation der Beleuchtungskörper in den gemieteten Wohnräumen ist Sache der Bewohner. Für zusätzliche Steckkontakte oder neue Leitungen ist die Bewilligung der Türlihof AG einzuholen. Elektrische Installationen müssen durch eine konzessionierte Firma auf Kosten des Mieters ausgeführt werden. Bauliche Veränderungen am Mietobjekt dürfen nur im Einverständnis mit der Türlihof AG vorgenommen werden. Solche Veränderungen gehen nach Beendigung des Mietverhältnisses kostenlos ins Eigentum des Vermieters über. Der Vermieter kann jedoch die Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Mieters verlangen.

4. Renovation
Bei Aufgabe der Wohnung werden die Auslagen für Renovationen, welche das übliche Mass übersteigen, der Mieterin, dem Mieter verrechnet.

5. Dienstleistungen
Durch die Zentrum für aktives Alter Frohsinn AG, Oberarth, werden verschiedene Dienstleistungen angeboten. Das gesamte Angebot wird jährlich aktualisiert und jeder Bewohnerin, jedem Bewohner bekannt gegeben. Für Notfälle gibt es ein Alarmsystem, das die Verbindung mit dem Pflegedienst für rasche Hilfe gewährleistet. Die Cafeteria im Türlihof ist öffentlich. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind gern gesehene Gäste.

6. Verbleib
Wenn der Verbleib in einer Wohnung nicht mehr zu verantworten ist, kann die Türlihof AG in Absprache mit den Beteiligten eine Umsiedlung anstreben. Die Bewohnerin, der Bewohner einer Alterswohnung hat für den Eintritt in den Frohsinn – Zentrum für aktives Alter, Oberarth, Vorrang.

7. Aufsicht und Verwaltung
Die Verwaltung der betreuten Alterswohnungen obliegt der Türlihof AG. Sie sorgt für die Einhaltung des Statuts und der Hausordnung.

8. Rügen
Rügen betreffend Zusammenleben der Türlihof-Bewohnerinnen und -Bewohner sind schriftlich bei der Türlihof AG anzubringen Diese entscheidet nach Anhörung der Beteiligten.

9. Inkraftsetzung
Dieses Statut tritt ab sofort in Kraft. Änderungen bedürfen der Schriftform.

6414 Oberarth, im März 1998
Türlihof AG